Aktuelles

2022-02-26 @ 08:45

Neue Praxisadresse Krenngasse 17/HP/3 8010 Graz

2022-02-01 @ 19:00

Ab sofort auch Kassenplätze verfügbar

2021-03-15 @ 19:00

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Meine Arbeitsgebiete

Ängste

Burnout

Chronischer Tinnitus

Depressionen

Hypochondrie

Kinderwunsch

Krisen

Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz

Somatisierung

Stressbewältigung

Zwangserkrankungen

Unter Zwängen versteht man einerseits Zwangshandlungen, andererseits Zwangsgedanken, die den Alltag der Betroffenen stark einschränken. Häufige Zwangshandlungen sind Kontrollzwänge, Waschzwänge, Ordnungs- und Putzzwänge oder Sammelzwänge. Betroffene waschen sich zum Beispiel nicht nur einmal die Hände, sondern 50 mal, kontrollieren 20 mal ob die Haustüre versperrt ist.

Zu den Zwangsgedanken zählen zwanghafte Angst vor Erkrankungen, zwanghaftes Zweifeln, zwanghafte Vorstellungen (z.B. Unfälle) und zwanghafte Impulse.

Betroffene haben eine Leidensgeschichte bis zu 15 Jahren hinter sich bis sie adäquate Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Kombination aus einer Verhaltenstherapie und medikamentöse Unterstützung bringen die besten Heilungschancen.

Literatur: Reinecker, Hans (2009): Zwangshandlungen und Zwangsgedanken. Reihe: Fortschritte der Psychotherapie - Band 38. Hogrefe

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Arbeitssetting

Ich biete Einzelgespräche zu 50 Minuten an. Die gesamte Behandlung ist abhängig von der jeweiligen Problematik, Ihrem Engagement und Ihrer Motivation zur Veränderung.

Die Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Kosten

Mein Honorar beträgt 90 Euro pro Einheit (50 Minuten) für ein Einzelgespräch.

Kostenzuschuss von der Krankenkassa

Die (Online-)Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren. Der Kostenzuschuss von der Krankenkasse erfolgt bei vorliegen einer krankheitswertigen Störung (ICD-10 Diagnose). Für den Zuschuss wird eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (vom praktischen Arzt) vor der zweiten Therapieeinheit benötigt. Diese dient dazu, körperliche Beschwerden abzuklären, die seelische Probleme unter Umständen mitbedingen.

Die Bestätigung der Untersuchung und die Honorarnote der Psychotherapeutin werden an die Krankenkassa geschickt:

  • ÖGK: 28 Euro pro Therapieeinheit ( 50 Minuten)
  • SVS, BVAEB: 40 Euro pro Therapieeinheit ( 50 Minuten)

Vollfinanzierte Kassenplätze stehen zur Verfügung. Weitere Informationen bezüglich freier Plätze finden Sie auf Netzwerk Psychotherapie Steiermark.